Manufaktur von maßgeschneiderten, eichkonformen Ladelösungen für privates und öffentliches Laden sowie für Spezialanwendungen z.B. für Marinas und Häfen bis 44kW Ladeleistung.
Sie haben eine Designidee oder möchte einfach eine formschöne Ladestation betreiben - wir setzen nahezu jedes Design um und integrieren einen oder zwei Ladepunkte.
Unsere Elektronikeinheit ist entsprechend gestaltet und zertifiziert und bietet sehr viele Freiräume – einzigartig in der e-Mobilität!
Gerne beraten wir Sie individuell.
Bitte lassen Sie uns Ihre Kontaktdaten zukommen, wir melden uns schnellst möglich bei Ihnen.
Die Ladeproduktfamilie wurde von der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) geprüft und für das öffentliche Laden zertifiziert. Die geladene Energie wird eichkonform erfasst und entsprechend der Normen und Vorschriften eichkonform abgerechnet.
Jeder Ladepunkt wird in einer Einzelabnahme von der Landeseichbehörde nach Modul F final vor der Auslieferung getestet und zertifiziert.Die Ladepunkfamilie zeichnet sich durch jeweils ein eigenständiges in einem Gehäuse verbautes System aus und kann z.B. direkt an der Wand installiert und betrieben oder in Trägersysteme wie z.B. ein Ständerprofil verbaut werden.
- Wallbox GR1, Wallbox GR2, Wallbox GR3, Einige Modelle sind auch optional mit schaltbarer Schuko, CEE 16A 1P, CEE 16A 3P, CEE 3P 32A sowie CEE 63A 3P erhältlich. Ausführung gibt es länderspezifisch auch ohne TYP2 Ladeinfrastrukturdose.
Wir bieten dem Endkunden die Möglichkeit sein Boot/Fahrzeug über den etablierten TYP2 Ladestecker zu verbinden oder über die bekannten und weit verbreitenten CEE/Schuko Steckdose. Der Ladepunkt steuert intelligent den gewählten Steckertyp an und berücksichtigt die elektrische Energieverfügbarkeit und fügt sich nahtlos in die Sektorenkopplung ein. Die Abrechnung der geladenen Energie an den Endkunden erfolgt mit Abschluss der Ladesession gemäß den eichrechtlichen europäischen Vorgaben und Richtlinien. Die Ladepunkte sind nach eichrechtlichen Vorgaben zertifiziert und folgen der AFIR, die die Ladesäulenverordnung in Deutschland ersetzt hat.
Die Ladestation kann mit bis zu 22 kW pro Ladepunkt (Sonderausführung bis 44 kW pro Lademöglichkeiten Typ2/CEE) laden und erfüllt den Stand der Technik in Bezug auf Sektorenkopplung, Lastmanagement, Flexibilität und Sicherheit. Die Ladestation ist als Single- oder Duo-Ladestation mit 1 bzw. 2 unabhängigen Lademöglichkeiten lieferbar.
Mit H2E CHARGE gerüstet für die Zukunft!
Designtechnisch stehen zahlreiche Medien vom der Laser-Gravur, hochwertigen Folierungen bis zu edlen, gebürsteten Edelstahlfronten zu Auswahl. Sprechen Sie mit uns, wir finden gerne gemeinsam eine auf Ihren Einsatz abgestimmte individuelle Lösung. So Entsteht aus dem Ladepunkt ein einzigartiges, in der H2E Charge Manufaktur entstandenes, Unikat. Um die Einzigartigkeit zu bewahren, ist die Ladestation designrechtlich geschützt.
Mehr als nur Ladestationen: Unsere Produkte verbinden smarte Technologie mit zeitlosem Design. Innovativ, nachhaltig und benutzerfreundlich – für eine Ladeerfahrung, die begeistert. Die Ladepunkte können einzeln oder im größeren Verbund installiert und miteinander vernetzt werden. Selbstverständlich entsprechen unsere Ladestationen den eichrechtlichen europäischen Vorgaben und Richtlinien sowie den geltenden Normen für öffentliches Laden, Campingplätze und Marinas.
Notwendigen Ergänzungen, Anforderungen sowie Anpassungen aus dem Markt versuchen wir nach Stand der Technik durch Firmware Updates zu berücksichtigen und zu implementieren.
Unser Ladestationen werden seit Begin an mit der notwendigen Hardware ausgestattet um bestmögliche zukunftssichere Planbarkeit für unsere Kunden zu bieten.
Wir sind stolz darauf, dass wir die im Juni 2025 von der EU-Kommission veröffentlichten Ergänzungen zur AFIR bereits unterstützen.
Die AFIR fordert, dass neu errichtetes AC-Ladestationen die EN ISO 15118 verbindlich unterstützen. Die AFIR gilt europaweit.
Unsere Kunden können sich entspannt zurücklehnen – die notwendigen hardwareseitigen Komponenten sind bereits verbaut – es besteht kein Handlungsbedarf.
Folgende Stichtage sind relevant und von Herstellern und Betreibern zu berücksichtigen:
08. Januar 2026 - Unterstützung der EN ISO 15118-2:2016 durch alle neu errichteten öffentlich zugänglichen Ladestationen
01. Januar 2027 - Unterstützung der EN ISO15118-20:2022 durch alle neu errichteten öffentlich zugänglichen und private Ladestationen (Mode3-Ladepunkte)
Der Ladepunkt erfüllt die maritimen Normen und gesetzlichen Anforderungen die zu erfüllen sind, wenn der Ladepunkt am bzw. auf dem Wasser installiert und betrieben wird. Laden erfolgt über TYP2 Ladestecker oder optional über die bekannten und weit verbreitenten CEE/Schuko Steckdose. Der Ladepunkt erkennt über welches System geladen wird uund rechnet die geladene Energie über ein Backend eichkonform ab und stellt den Betrag dem Kunden in Rechnung.
Der Ladepunkt erfüllt den automobilen Ladestandard sowie den für Wasserfahrzeuge und kann bei optimaler Platzierung am Steg auch während der Ausfahrt mit dem Boot Fahrzeuge laden. Somit kann man die Infrastruktur anwendungsübergreifend einsetzten, die Auslastung erhöhen und letztendlich die Investitionskosten optimieren.